Die GNU General Public License, kurz [http://www.gnu.org/licenses/gpl.html "GPL"] ist die verbreitetste Softwarelizenz freier Software.

Die auch CopyLeft genannte Lizenz erreicht durch einen "legal hack" (juristischen Trick), dass die unter ihr lizensierte freie Software auch frei bleibt.

FreieSoftware ist nicht das gleiche wie die sog. OpenSource Software.

"Frei" ist übrigens im Sinne von Freiheit gemeint, nicht im Sinne von "umsonst" (auch wenn viel freie Software lizenzkostenfrei zu haben ist).

Eine Übersicht über freie und unfreie Lizenzen findet man [http://www.gnu.org/licenses/license-list.html hier].

Die Lizenz wurde zum besseren Verständnis [http://www.gnu.de/gpl-ger.html auf Deutsch übersetzt].

Das Landgericht München hat mit Urteil vom 19. Mai 2004 entschieden daß die GPL rechtlich bindend ist. Die schriftliche Urteilsbegründung gibt es [http://www.jbb.de/urteil_lg_muenchen_gpl.pdf hier]

Weitere Infos:


Im Gegensatz zur landläufigen Meinung verlangt die GPL übrigens nicht, dass man Änderungen, die man an unter der GPL lizensierter Software vornimmt, im Sourcecode veröffentlichen muss. Sie verlangt lediglich, dass man jedem, dem man den Binärcode eines solchen Programmes gibt, auch dessen Sourcecode geben muss. Das bedeutet,

  1. dass man nichts veröffentlichen muss, wenn man ein so geändertes Programm lediglich intern (privat oder innerhalb derselben Firma) einsetzt,
  2. wenn man ein solches Programm für jemand anders entwickelt, muss man lediglich diesem Auftraggeber die Sourcen geben, nicht jedoch irgend jemand anderem. Allerdings hat der Auftraggeber dann das Recht, mit den Sourcen alles zu tun, was unter der GPL zulässig ist, also darf er sie z.B. öffentlich zugänglich machen. Aber auch dazu kann ihn niemand zwingen.


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